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Leistungen

Wir konzentrieren uns auf gesetzliche Prüfungen für Schweizer KMU. Jede Prüfung folgt den anerkannten Schweizer Prüfungsstandards von EXPERTsuisse und wird vom leitenden Revisor persönlich verantwortet.

Eingeschränkte Revision

Die meisten Schweizer KMU sind zur eingeschränkten Revision verpflichtet (Art. 727a OR). Wir prüfen Ihre Jahresrechnung mit Befragungen, analytischen Prüfungshandlungen und angemessenen Detailprüfungen gemäss Standard zur eingeschränkten Revision (SER). Sie erhalten einen klaren Bericht zuhanden der Generalversammlung und – wo sinnvoll – einen kurzen Management Letter.

  • Prüfungsplanung mit fixem Terminplan
  • Prüfung vor Ort oder digital
  • Revisionsbericht fristgerecht vor der GV
  • Pauschalhonorar nach Vorbesprechung

Ordentliche Revision

Für Gesellschaften, welche die Schwellenwerte von Art. 727 OR überschreiten, Konzernrechnungen erstellen oder freiwillig eine vertiefte Prüfung wünschen. Inklusive Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems und umfassendem Bericht an den Verwaltungsrat.

Gesetzliche Spezialprüfungen

Viele Kapital- und Strukturmassnahmen erfordern eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors oder Revisionsexperten. Wir erstellen diese zuverlässig und kurzfristig:

  • Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfung bei Sacheinlage, Verrechnung oder besonderen Vorteilen (Art. 635a, 652f OR)
  • Kapitalherabsetzung (Art. 653m OR)
  • Prüfung bei Kapitalverlust und Überschuldung, Zwischenabschlüsse (Art. 725 ff. OR)
  • Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen (Art. 725c OR)
  • Zwischendividenden (Art. 675a OR)
  • Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (FusG)
  • Vorzeitige Verteilung im Liquidationsverfahren (Art. 745 Abs. 3 OR)

Prüferische Durchsicht und vereinbarte Prüfungshandlungen

Wenn Banken, Investoren oder Käufer eine unabhängige Beurteilung verlangen, ohne dass eine gesetzliche Revision nötig ist: Review von Jahres- oder Zwischenabschlüssen sowie vereinbarte Prüfungshandlungen zu einzelnen Positionen (z. B. Covenants, Umsatzbestätigungen).

Hinweis Unabhängigkeit

Als Revisionsstelle führen wir für unsere Prüfmandate keine Buchhaltung und übernehmen keine Entscheide der Geschäftsleitung. So bleibt unser Prüfungsurteil unabhängig – im Interesse der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und Gläubiger.

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