FAQ
Braucht meine Gesellschaft eine Revision?
AG und GmbH sind grundsätzlich revisionspflichtig. Bei weniger als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt kann mit Zustimmung aller Aktionäre bzw. Gesellschafter auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden (Opting-out, Art. 727a Abs. 2 OR).
Wann ist eine ordentliche statt einer eingeschränkten Revision nötig?
Wenn die Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der folgenden Grössen überschreitet: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen. Ebenso bei Publikumsgesellschaften und Pflicht zur Konzernrechnung (Art. 727 OR).
Was kostet eine eingeschränkte Revision?
Das Honorar hängt von Grösse, Komplexität und Qualität der Buchführung ab. Nach einer kurzen Durchsicht der letzten Jahresrechnung erhalten Sie eine verbindliche Pauschalofferte.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Jahresrechnung mit Anhang, Saldobilanz, Kontoauszüge per Bilanzstichtag, Debitoren- und Kreditorenlisten, Inventar, wesentliche Verträge sowie GV- und VR-Protokolle. Die vollständige Checkliste erhalten Sie mit der Mandatsbestätigung.
Können Sie auch unsere Buchhaltung führen?
Bei Prüfmandaten verzichten wir bewusst darauf, um unsere Unabhängigkeit zu wahren.
Ist die Gesellschaft von der RAB zugelassen?
Die Zulassung als Revisionsexpertin ist bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB beantragt. Die Revisionen werden von einem zugelassenen Revisionsexperten geleitet.
Prüfen Sie auch digital?
Ja. Rückfragen klären wir telefonisch oder per Video.